Approbation

Approbation

Approbations­ausbildung am IST


Wir haben vom LAGeSo die Zulassung für die Approbationsausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/Psychologischen Psychotherapeutin erhalten. 
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat dem IST die Zulassung zu einer Ambulanz ab 01.11.2020 erteilt. Damit ist das Institut in die kassenärztliche Versorgung mit systemischer Psychotherapie integriert.
Bewerbungen für unsere Ausbildungsgänge ab Juli 2024 nehmen wir laufend entgegen.
Wir bieten regelmäßig Informations-Veranstaltungen zur Approbationsausbildung an. Interessent*innen können sich zudem jederzeit im IST melden. 
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Approbationsausbildung erhalten Sie zusätzlich das IST-Zertifikat als Systemischer Berater / Systemische Beraterin. 

Ebenfalls haben wir die Zulassung  als Ausbildungsstätte für die Approbationsausbildung zum / zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Jugendlichenpsychotherapeutin erreicht. Derzeit bieten wir leider keine Approbationsausbildung für den Kinder-/Jugendbereich an, diese ist jedoch in Planung.

Unsere Broschüre zur Approbationsausbildung können Sie hier einsehen:

Der Termin für unsere nächste Informations-Veranstaltung zur Approbationsausbildung wird noch bekanntgegeben.

Die Informations-Abende finden derzeit als Online-Format statt. Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt.
Verbindlich Angemeldete erhalten einen Zoom-Link zur Teilnahme.

Bitte melden Sie sich per Mail für die gewünschte Veranstaltung an.

Aktuelle Informationen:
Wir sind Mitglied im neugegründeten Systemischen Verbund, in dem die systemischen Institute Deutschlands, die eine Approbations-ausbildung anbieten, zur Kooperation und gegenseitigen Unterstützung organisiert sind. Der Verbund wird syst-app heißen.

Zu Ihrer Information: 
Pressemeldung vom Gemeinsamer Bundesausschuss vom 22.11.2019
Pressemeldung vom Gemeinsamen Bundesausschuss vom 18.01.2024
KONTAKT

Zulassungsvoraussetzungen

Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) verlangt als Voraussetzung für die Teilnahme an der Approbationsausbildung eine bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie (Diplomstudiengang oder Masterstudiengang) der das Fach Klinische Psychologie einschließt aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ein erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie aus anderen Ländern.

Wenn ein Studienabschluss nicht den im Gesetz genannten Abschlüssen entspricht, wie kann eine Klärung darüber herbeigeführt werden, ob eine Zulassung zur Ausbildung dennoch möglich ist?

Die staatlich anerkannten Ausbildungsstätten werden in allen Fällen, in denen Zweifel bestehen, ob ein Ausbildungskandidat die Voraussetzungen gemäß § 5 Abs. 2 PsychThG erfüllt, eine Anfrage an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo – I A 1) richten. Das LAGeSo wird dann nach Prüfung eine nicht rechtsmittelfähige gebührenpflichtige Rechtsauskunft gegenüber der anfragenden Ausbildungsstätte erteilen. Diese Rechtsauskunft soll im Hinblick auf § 7 Abs. 2 PsychTh-APrV (Zulassung zur Staatsprüfung), im Interesse der Antragsteller und Antragstellerinnen aus Gründen der Planungssicherheit, bereits vor Beginn der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten/in bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in beantragt werden.
Das für die Zulassung zur Ausbildung zuständige Institut ist im Hinblick auf die Zulassung zur Ausbildung nicht an diese Rechtsauskunft gebunden. Auch die zuständigen Behörden anderer Bundesländer sind nicht an diese Rechtsauskunft gebunden.
Das LAGeSo führt auf direkte Anfrage von Ausbildungsinteressierten keine Prüfung durch.
Ausbildungsinteressierte müssen sich daher stets zunächst an eine im Land Berlin staatlich anerkannte Ausbildungsstätte wenden.

Kurzcurriculum, Vertiefungsgebiet Systemische Psychotherapie

(Das ausführliche Curriculum wird den Kursteilnehmenden auf den Info-Veranstaltungen vorgestellt und wird zu Beginn der Ausbildung besprochen.)

Unserer Fähigkeit, einander zu vernichten, entspricht unsere Fähigkeit, einander zu heilen.
Bessel van der Kolk

Eine wesentliche Besonderheit dieser Approbationsausbildung ist die Integration einer Traumapsychotherapie-Ausbildung, die mit den monatlichen Ausbildungskosten abgegolten ist.

Theoretische Ausbildung
Vertiefungsgebiet Systemische Psychotherapie
Praktische Tätigkeit 1 und 2
Selbsterfahrung
Praktische Ausbildung
Einzel- und Gruppensupervision
Freie Spitze mit obligat. Teilnahme am Traumacurriculum
Peergruppenarbeit
Literaturstudium
Vor- und Nachbereitung der Behandlungsfälle, Anträge
Wahlseminare, Kongressteilnahme etc.

Theoretische Ausbildung: Grundlage sind 12 fünftägige Module (Mittwoch bis Sonntag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr) in 5 Jahren und weitere Zusatzmodule. Diese Einteilung soll möglichst viele freie Wochenenden ermöglichen.

Grundkenntnisse:
Allgemeine Störungslehre / Methoden der Psychotherapie: Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Psychoanalyse, Gesprächspsychotherapie, Körperpsychotherapie, Schematherapie, Testverfahren, psychopharmakologische Grundlagen, neuere und vertiefte Kenntnisse der Hirnforschung

Kenntnisse im Vertiefungsgebiet Systemische Psychotherapie und Familientherapie:
Prämissen und Grundhaltungen, lösungsorientierte Gesprächstechniken, subjektive Theorie zu Kommunikations- und Beziehungsstrukturen, Verarbeitungsformen;
das Erstgespräch, Wünsche, Anliegen, Ziele, Allparteilichkeit, emotionale Rahmung, Respekt,
Ressourcenorientierung mit Reframing, Umgang mit Be- und Verurteilungen, sprachliche Wirkungen, Interventionsformen, familiäre Beziehungsmuster, Mehrgenerationenperspektiven, Reflexion des Therapieprozesses, systemische Fragetechniken und Vorgehensweisen, Umgang mit Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft, Genogramm-Arbeiten, Einnehmen von Meta-Ebenen, Dokumentationen und Evaluationen, Kooperationen mit dem Klientel; unterschiedliche systemische Ansätze, theoretische Entwicklungen, Kontextsensibilisierung, Sprache – Kommunikation – Beziehungen

Störungsspezifisches Wissen und Vorgehen im Vertiefungsgebiet Systemische Psychotherapie: legale und illegale substanz- und nicht substanzgebundenen Rauschmitteln, psychotische Störungen und Schizophrenie, Ess-Störungen, Psychosomatik, Depressionen, Manien, bipolare Störungen, Angststörungen und Zwänge, Posttraumatische Belastungsstörungen, interkulturelle Aspekte, sexuelle Störungen, Gruppenpsychotherapie, Schwierigkeiten von und mit Kindern / Mehrpersonensetting, Schreiben eines Psychotherapieantrages

Systemische Traumatherapie
Wahlmodule: z. B. Systemische Psychotherapie mit Kindern, Psychotherapie im Cyberspace, Arbeitssorgen, Burnout, Visionen von Berufstätigkeit, Selbstfürsorge, Emotionsfokussierte Paartherapie, Spiritualität und Psychotherapie

Kooperationspartner für Praktische Tätigkeiten PT1 und PT2
Eine Liste unserer Kooperationspartner für PT 1 und PT 2 finden Sie hier: 

Termine
 

Der Termin für unsere nächste Informations-Veranstaltung zur Approbationsausbildung wird noch bekanntgegeben.

 


Aktuelle Information: Die Informations-Abende finden derzeit als Online-Format statt. Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt.

 

Angemeldete erhalten einen Zoom-Link zur Teilnahme.


Bitte melden Sie sich per Mail für die gewünschte Veranstaltung an.


Der erste Approbations-Ausbildungsgang (Kurs-Nr. APP 1) hat am 09.09.2020 begonnen.

Hier finden Sie eine Übersicht der Termine der Theoriemodule:


 Terminplan für die Module 1 - 14 und SE für Kurs APP 1


 Im September 2021 startete unser zweiter Ausbildungsgang zur Approbationsausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/Psychologischen Psychotherapeutin in Systemischer Therapie. 

Hier finden Sie eine Übersicht der Termine der Theoriemodule: (der Kurs ist bereits vollständig belegt, Bewerbungen bitte für die Folgekurse)


 Terminplan für die Module 1 - 14 und SE für Kurs APP 2


 Für das Jahr 2022 dürfen wir Sie zu zwei weiteren Ausbildungsgängen zur Approbationsausbildung begrüßen.

Unser dritter Ausbildungsgang startete im April 2022


 Terminplan für die Module 1-12 ( und SE für Kurs APP 3


 Der darauffolgende vierte Ausbildungsgang hat im September 2022 begonnen.


 Terminplan für die Module 1-12 (von 14) und SE für Kurs APP 4


 Für das Jahr 2023 steht der Beginn unseres fünften Ausbildungsganges im Juni 2023 fest.

 

Terminplan für die Module 1-7 (von 14) für Kurs APP5


 Unser sechster Ausbildungsgang wird im November 2023 beginnen und ist bereits ausgebucht.


 Terminplan für die Module 1-9 (von 14) für Kurs APP 6


Für das Jahr 2024 steht der Beginn unseres siebten Ausbildungsganges im Juli fest.

Dieser ist bereits voll belegt.


Terminplan für die Module 1-6 für Kurs APP 7


Unser achter Ausbildungsgang wird im Oktober 2024 beginnen.


Terminplan für die Module 1-6 für Kurs APP 8


 Anmeldungen sind laufend möglich.

Bewerbungsbogen

FAQ

  • Kann ich die Ausbildung verkürzen aufgrund meiner systemischen Vorerfahrungen (abgeschlossene systemische Weiterbildung)?

    Die von uns angebotene Ausbilung dauert grundsätzlich fünf Jahre, eine Verkürzung der Ausbildungsdauer ist nicht möglich.

    Bei Nachweis des Abschlusses einer Weiterbildung in Systemischer Therapie (Dauer 3 Jahre, mit Zertifizierung durch einen Dachverband) ist eine Anrechnung von maimal 100 Stunden auf die Stundenzahl des Vertiefungsgebietes in der theoretischen Ausbildung möglich.

    Eine Reduzierung des monatlichen Ausbildungsgebühren geht damit einher.

  • Kann ich als Student*in im Masterstudiengang Psychologie schon vor dem Erhalt der Masterurkunde mit der Approbations-Ausbildung beginnen?

    Ja, wenn Sie alle Studienleistungen außer der Abgabe der Masterarbeit absolviert haben.

  • Gibt es ein Mindestalter für den Beginn der Ausbildung?

    Nein, Voraussetzung ist grundsätzlich  der Masterabschluss in (klinischer) Psychologie.

  • Wenn ein Studienabschluss nicht den im Gesetz genannten Abschlüssen entspricht, wie kann eine Klärung darüber herbeigeführt werden, ob eine Zulassung zur Ausbildung dennoch möglich ist?

    Die staatlich anerkannten Ausbildungsstätten werden in allen Fällen, in denen Zweifel bestehen, ob ein Ausbildungskandidat die Voraussetzungen gemäß § 5 Abs. 2 PsychThG erfüllt, eine Anfrage an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo – I A 1) richten. Das LAGeSo wird dann nach Prüfung eine nicht rechtsmittelfähige gebührenpflichtige Rechtsauskunft gegenüber der anfragenden Ausbildungsstätte erteilen. Diese Rechtsauskunft soll im Hinblick auf § 7 Abs. 2 PsychTh-APrV (Zulassung zur Staatsprüfung), im Interesse der Antragsteller und Antragstellerinnen aus Gründen der Planungssicherheit, bereits vor Beginn der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten/in bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in beantragt werden.

    Das für die Zulassung zur Ausbildung zuständige Institut ist im Hinblick auf die Zulassung zur Ausbildung nicht an diese Rechtsauskunft gebunden. Auch die zuständigen Behörden anderer Bundesländer sind nicht an diese Rechtsauskunft gebunden.

    Das LAGeSo führt auf direkte Anfrage von Ausbildungsinteressierten keine Prüfung durch.

    Ausbildungsinteressierte müssen sich daher stets zunächst an eine im Land Berlin staatlich anerkannte Ausbildungsstätte wenden.

  • Ist es möglich, sich selbst einen Kooperationspartner für die Praktischen Tätigkeiten zu suchen?

    Das IST hat bereits zahlreiche Kooperationsvereinbarungen hinsichtlich der Praktischen Tätigkeiten mit geeigneten Trägern und Kliniken abgeschlossen. Wenn es für Sie aus verschiedenen Gründen günstiger ist, Ihre praktischen Tätigkeiten in einer anderen Klinik oder einem anderen Träger aufzunehmen, bieten wir gerne an, mit diesem eine entsprechende Kooperationsvereinbarung  abzuschließen.

    Die Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines mit uns geschlossenen Ausbildungsvertrages zur Approbationsausbildung.

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